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Mythen und Fakten über das Rotlichtmilieu: Sechs Behauptungen aus der Verbotsdebatte 2026

Mythen und Fakten über das Rotlichtmilieu: Sechs Behauptungen aus der Verbotsdebatte 2026

Über kaum ein Schweizer Wirtschaftsfeld wird so faktenarm gestritten wie über das Rotlichtmilieu. Im Juni 2022 lehnte der Nationalrat eine Motion für ein Sexkaufverbot nach schwedischem Vorbild mit 172 zu 11 Stimmen ab – und trotzdem ist die Debatte nicht abgeschlossen, sondern 2026 lauter als zuvor. Eine erste quantitative Befragung von Sexarbeitenden liegt vor, Basel-Stadt baut ein kantonales Ausstiegsprogramm auf, die Opferschutzorganisationen melden neue Zahlen zum Menschenhandel, und der Strassenstrich schrumpft weiter.

In dieser Debatte wandern Behauptungen von Vernehmlassung zu Talkshow zu Leserkommentar, ohne dass jemand nachfragt, worauf sie beruhen. Dieser Artikel nimmt sechs davon auseinander – nicht um eine Position zu bewerben, sondern um zu zeigen, was tatsächlich belegt ist, was bestritten wird und wo die Daten schlicht fehlen.

Warum gerade diese Debatte Mythen produziert

Drei Gründe. Erstens gibt es in der Schweiz keine nationale Registrierung von Sexarbeitenden: Was zirkuliert, sind Schätzungen, meist gestützt auf wenige Erhebungen aus den 2010er-Jahren. Zweitens verschwimmen die Begriffe – Sexarbeit, Ausbeutung und Menschenhandel bezeichnen drei verschiedene Sachverhalte, werden aber oft als Synonyme verwendet. Drittens ist das Thema moralisch aufgeladen: Wer eine Zahl zitiert, will damit fast immer etwas beweisen. Entsprechend überlebt eine Zahl in dieser Debatte weniger, weil sie stimmt, als weil sie passt.

Mythos 1: «Die Sexarbeitenden selbst wollen das Verbot»

Das war lange eine Behauptung ohne Datengrundlage – für beide Seiten. 2026 liegt erstmals eine quantitative Erhebung vor: Virginia Beljean befragte für ihre Masterarbeit an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) 229 im Milieu tätige Personen. Ergebnis: 71 Prozent lehnen ein Sexkaufverbot ab. Die Ablehnung fällt je nach Gruppe unterschiedlich aus – bei männlichen Sexarbeitern sind es 91 Prozent, bei Frauen 65 Prozent; ältere Befragte und solche mit Schweizer Pass lehnen deutlicher ab als jüngere und solche mit unsicherem Aufenthaltsstatus.

Was die Studie nicht zeigt

Die Kritik an der Erhebung ist berechtigt und wird von der Autorin selbst geteilt: Erreicht wurden vor allem organisierte, vergleichsweise etablierte Sexarbeitende – jene, die über Fachstellen, Verbände und Netzwerke ansprechbar sind. Personen in prekären Situationen, mit Sprachbarrieren oder in Abhängigkeitsverhältnissen fehlen weitgehend. Das ist genau die Gruppe, um die es in der Verbotsdebatte am meisten geht.

Fazit: Die Behauptung, eine Mehrheit der Betroffenen verlange ein Verbot, ist durch nichts belegt. Die Gegenbehauptung, alle Sexarbeitenden seien dagegen, ebenfalls nicht. Belegt ist: Unter den erreichbaren Sexarbeitenden ist die Ablehnung klar – und der Abstand zwischen den Teilgruppen ist selbst ein Befund. Wer mit mehr Verhandlungsmacht arbeitet, verteidigt den legalen Rahmen deutlicher.

Mythos 2: «Fast jede Frau im Milieu ist ein Menschenhandelsopfer»

Hier hilft nur, die beiden Grössenordnungen nebeneinanderzulegen.

Die Opferschutzorganisationen der Plateforme Traite identifizierten 2025 192 neue Betroffene von Menschenhandel und begleiteten insgesamt 532 Personen. Von den neu identifizierten Fällen betrafen 55 Prozent sexuelle Ausbeutung, 42 Prozent Ausbeutung der Arbeitskraft, 3 Prozent andere Formen. 70 Prozent der Betroffenen sind Frauen, die Herkunftsländer verteilen sich auf 79 Staaten, am häufigsten Kolumbien, Nigeria und Brasilien. Für 2025 verzeichneten die fünf Mitgliedorganisationen 87 laufende Strafverfahren, 68 Anzeigen wurden im Laufe des Jahres eingereicht. Der fedpol-Jahresbericht weist für dieselbe Periode 228 Fälle von Menschenhandel aus.

Auf der anderen Seite: Der Bundesrat ging 2020 – auf Basis einer Schätzung von 2015 – von rund 6’000 Arbeitsplätzen und wegen der hohen Kurzaufenthalte von 13’000 bis 20’000 Sexarbeitenden pro Jahr aus. Andere Fachleute schätzen 4’000 bis 8’000 Personen.

Selbst mit einer grossen Dunkelziffer – und alle Fachstellen betonen, dass es eine gibt – trägt die Gleichung «Sexarbeit = Menschenhandel» nicht. Umgekehrt zeigt der Anteil von 42 Prozent Arbeitsausbeutung, dass Menschenhandel kein reines Rotlichtphänomen ist: Er findet auch auf dem Bau, in der Landwirtschaft, in Privathaushalten und in der Gastronomie statt. Beide Verkürzungen sind falsch: die Verharmlosung, die von Einzelfällen spricht, und die Verallgemeinerung, die jede Sexarbeiterin zum Opfer erklärt.

Mythos 3: «Ein Verbot lässt die Nachfrage verschwinden»

Zur Nachfrageseite existieren nur ältere, auf Selbstauskunft beruhende Schätzungen – entsprechend breit sind die Bänder. Gängig zitiert werden rund 350’000 Männer, die mindestens einmal pro Jahr für Sex bezahlen (knapp jeder fünfte Mann zwischen 20 und 65), sowie 125’000 regelmässige Kunden, etwa 5 Prozent dieser Altersgruppe. Eine Erhebung von 2016 kam auf rund 14 Prozent. Hochgerechnet ergaben sich daraus 6’200 bis 18’700 Besuche in Erotikbetrieben pro Tag. Diese Zahlen sind alt und ungenau – aber selbst das untere Ende beschreibt keine Randerscheinung, sondern einen Massenmarkt mit mehrheitlich 40- bis 60-jähriger Kundschaft.

Was passiert mit dieser Nachfrage unter einem Verbot? Die Evidenz ist gespalten, und zwar systematisch: Sie fällt unterschiedlich aus, je nachdem, was gemessen wird.

  • Strafverfolgung und Opferidentifikation: Eine Analyse von 2025 attestiert dem nordischen Modell Erfolge bei der Identifikation von Ausbeutungsopfern; in Frankreich stieg die Zahl ermittelter Menschenhandelsopfer von 219 (2016) auf 362 (2022), in Schweden nahm die Effizienz der Strafverfolgung messbar zu.
  • Lage der aktiv Arbeitenden: Die Evaluationen zum französischen Gesetz von 2016 beurteilen Umsetzung und Wirkung überwiegend kritisch: mehr Prekarität, schlechtere Arbeitsbedingungen, mehr Ausweichen in weniger sichere Settings.

Genau das war 2022 auch das Hauptargument des Bundesrats gegen die Motion: Risiko der Verlagerung in die Illegalität. Ein Verbot verändert also nachweislich etwas – Sichtbarkeit, Verhandlungsposition, Ermittlungsschwerpunkte. Dass es die Nachfrage beseitigt, zeigt keine der vorliegenden Evaluationen.

Mythos 4: «Legal heisst unkontrolliert»

Sexarbeit ist in der Schweiz als Erwerbstätigkeit anerkannt – das heisst nicht, dass sie unreguliert ist. Strafrechtlich verboten sind Förderung der Prostitution und Ausnutzung von Abhängigkeit (Art. 195 StGB) sowie die unzulässige Ausübung entgegen kantonalen Vorschriften (Art. 199 StGB). Darüber liegt ein dichtes Netz kantonaler und kommunaler Regeln: Melde- oder Bewilligungspflichten, Bau- und Zonenrecht für Salons, gastgewerbliche Bewilligungen, Arbeits- und Aufenthaltsrecht, AHV-Anschluss, Steuerpflicht, Brandschutz.

Dieses Netz ist uneinheitlich, und es wird enger, nicht weiter: Mehrere Kantone haben ihre Regeln in den letzten Jahren von Meldepflichten auf Bewilligungsverfahren mit Registern und Betriebsauflagen umgestellt. Wer «Laisser-faire» diagnostiziert, verwechselt fehlende nationale Statistik mit fehlender Regulierung. Umgekehrt gilt: Ein Bewilligungsstapel ist kein Wirkungsnachweis. Ob Kontrollen die Arbeitsbedingungen tatsächlich verbessern, ist in den meisten Kantonen nie evaluiert worden.

Mythos 5: «Wer Ausstiegshilfe fordert, fordert ein Verbot»

In der politischen Rhetorik werden Ausstiegsprogramme und Verbotsforderungen oft als Paket behandelt. In der Praxis sind sie entkoppelt.

Basel-Stadt hat ein Pilotprojekt bewilligt: 1,4 Millionen Franken für 2026 bis 2030, umgesetzt vom Verein Aliena, mit Beratung, psychosozialer Stabilisierung, Arbeitsintegration inklusive Aus- und Weiterbildungen, Unterstützung bei der Wohnungssuche, finanzieller Überbrückung – etwa für Ausbildungskosten, Miete oder Krankenkassenprämien – und externer Evaluation. Ausgelöst hat das ein Anzug von EVP-Grossrat Christoph Hochuli. Das Programm wird zur zusätzlichen Säule des bestehenden kantonalen Mehrsäulenmodells aus Koordination, Information und Beratung, Unterstützung sowie Kontrolle und Sanktion – also als Ergänzung innerhalb eines legalen Rahmens, nicht als Vorstufe zu dessen Abschaffung.

Auf Bundesebene bleibt die Frage offen, weil sie eine Zuständigkeitsfrage ist: Der Bundesrat verweist bei entsprechenden Vorstössen auf die Kantone, die für ausreichende, bedarfsgerechte Beratungsangebote zu sorgen hätten. Das Resultat ist ein Flickenteppich – während Basel aufbaut, existiert etwa im Aargau kein spezifisches Ausstiegsangebot. Für Betroffene entscheidet damit der Wohnkanton, ob es Hilfe gibt.

Mythos 6: «Das Rotlichtmilieu, das ist der Strassenstrich»

Das Bild vom Strassenstrich prägt die Debatte – und beschreibt 2026 das kleinste Segment der Branche.

In der Stadt Zürich sank die Zahl der polizeilichen Bewilligungen für Strassenprostitution innerhalb von fünf Jahren von rund 85 (2020) auf etwa 60 (2025). Auf dem Strichplatz in Altstetten mit seinen zehn Boxen sind derzeit nur noch rund 13 Personen aktiv – halb so viele wie zur Eröffnung vor gut zehn Jahren. Die Anlage war für etwa zehn Jahre geplant, wurde bis 2026 verlängert und könnte wegen des verzögerten Depotbaus bis 2030 bleiben.

Als Treiber nennen Fachleute zwei Faktoren: die Pandemie und die Digitalisierung. Was früher auf der Strasse angebahnt wurde, läuft heute über Plattformen, Profile und Terminvereinbarung, und die Arbeit findet in Salons, Clubs, Hotels und Privatwohnungen statt. Für die Fachstellen ist das ein Zugangsproblem: Ein Teil der Sexarbeitenden ist über klassische aufsuchende Beratung nicht mehr erreichbar. ProCoRe reagiert mit einer digitalen Kontaktlösung – im Pilotjahr 2025 kamen rund 9’000 WhatsApp-Kontakte zusammen, bis 2027 ist schweizweite Abdeckung das Ziel.

Politisch heisst das: Instrumente, die auf den öffentlichen Raum zielen – Sperrzonen, Strichplätze, Bewilligungen für die Strasse – adressieren ein schrumpfendes Segment, während das Wachstum dort stattfindet, wo weder Polizei noch Beratung noch Statistik hinschauen.

Was eine ehrliche Debatte bräuchte

  1. Begriffe trennen. Sexarbeit, Ausbeutung und Menschenhandel brauchen je eigene Zahlen und je eigene Antworten. Wer sie vermischt, kann nicht messen, ob eine Massnahme wirkt.
  2. Forschungszugang statt Register. Die Datenlücke lässt sich nicht mit Meldepflichten schliessen – sie verschiebt nur, wer sichtbar ist. Repräsentative, wiederholte Erhebungen mit Zugang zu schwer erreichbaren Gruppen wären die Alternative.
  3. Wirkung evaluieren, nicht Modelle glauben. Weder «liberal» noch «nordisch» ist eine Wirkungsaussage. Massnahmen – auch bestehende schweizerische – müssten evaluiert werden wie andere Politikfelder.
  4. Zuständigkeit klären. Solange der Bund auf die Kantone verweist und 26 Kantone unterschiedlich handeln, bleibt Schutzniveau Glückssache.
  5. Betroffene einbeziehen – alle. Die ZHAW-Befragung ist ein Fortschritt und zugleich eine Mahnung: Wer nur die Organisierten hört, hört die Hälfte.

Fazit

Die Verbotsdebatte 2026 wird mit sechs Behauptungen geführt, von denen keine so eindeutig ist, wie sie vorgetragen wird. Belegt ist: Unter den erreichbaren Sexarbeitenden ist die Ablehnung eines Sexkaufverbots deutlich. Belegt ist auch: Menschenhandel existiert, in dreistelliger Fallzahl pro Jahr, mit erheblicher Dunkelziffer – und keineswegs nur im Erotikgewerbe. Unbelegt ist, dass ein Verbot die Nachfrage beseitigt. Offen ist, ob Kontrollen und Bewilligungen die Arbeitsbedingungen verbessern, weil es kaum jemand gemessen hat. Wer über das Schweizer Rotlichtmilieu diskutiert, kommt mit diesen vier Sätzen weiter als mit jedem Klischee.

Quellen

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