Mythen und Fakten über das Rotlichtmilieu: Zehn Klischees im Datencheck 2026
Über kaum eine Branche kursieren so viele feste Überzeugungen wie über das Schweizer Rotlichtmilieu – und kaum eine wird so selten gemessen. Wer Mythen und Fakten über das Rotlichtmilieu auseinanderhalten will, stösst zuerst auf ein strukturelles Problem: Es gibt keine nationale Statistik zur Sexarbeit. Der Bund arbeitet mit Schätzungen, die Kantone erheben Unterschiedliches oder gar nichts, und wo belastbare Daten fehlen, füllen Krimiserien, Boulevard-Schlagzeilen und politische Kampagnen die Lücke.
Dieser Beitrag nimmt zehn verbreitete Klischees und hält sie gegen das, was Studien, Gerichtsurteile und amtliche Zahlen aus den Jahren 2024 bis 2026 tatsächlich hergeben – inklusive der Stellen, an denen die Datenlage dünn bleibt. Denn Faktencheck heisst nicht, jeden Mythos einfach umzudrehen.
Warum das Milieu ein Mythenmagnet ist
Drei Faktoren machen das Rotlichtmilieu besonders anfällig für Legenden.
Erstens die Zahlenlücke. Die gängigen Schätzungen bewegen sich zwischen 4’000 und 8’000 Sexarbeitenden in der Schweiz – eine Spanne, die den Faktor zwei umfasst. Rund 80 Prozent stammen aus dem Ausland, mehrheitlich aus EU- und EFTA-Staaten. Eine Zählung ist das nicht, und genau diese Unschärfe erlaubt es allen Seiten, sich die passende Zahl herauszusuchen.
Zweitens die Zuständigkeitsteilung. Sexarbeit ist auf Bundesebene legal, reguliert wird sie kantonal und kommunal. Was in Genf ein Register ist, ist in Graubünden eine Zonenvorschrift und in Obwalden eine Baubewilligung. Entsprechend gibt es keine gemeinsame Datenbasis, auf die sich eine nationale Debatte stützen könnte.
Drittens die Sichtbarkeitsverzerrung. Was sichtbar ist – der Strassenstrich, die Razzia, der Prozess – gilt als typisch. Tatsächlich ist es der kleinste und am stärksten schrumpfende Teil der Branche.
Immerhin ist Bewegung drin: Der Bundesrat hat im August 2025 in seiner Antwort auf das Postulat 25.3808 zugesagt, den Grundlagenbericht zu Prostitution und Menschenhandel von 2015 zu aktualisieren. Bis dahin bleibt die Faktenlage ein Flickenteppich.
Zehn Mythen im Datencheck
Mythos 1: «Praktisch alle Sexarbeitenden sind Opfer von Menschenhandel»
Was die Zahlen sagen: Die Opferschutzorganisationen der Plateforme Traite betreuten 2025 insgesamt 532 Betroffene und identifizierten 192 neue Opfer von Menschenhandel. Davon entfielen 55 Prozent auf sexuelle Ausbeutung, 42 Prozent auf Ausbeutung der Arbeitskraft, 3 Prozent auf andere Formen. Die Betroffenen stammten aus 79 Ländern, besonders häufig aus Kolumbien, Nigeria und Brasilien.
Rechnet man die rund 105 identifizierten Fälle sexueller Ausbeutung gegen eine geschätzte Grundgesamtheit von 4’000 bis 8’000 Sexarbeitenden, ergibt sich ein Bild, das mit «praktisch alle» nichts zu tun hat.
Aber: Der Umkehrschluss – «Menschenhandel gibt es hier nicht» – ist ebenso falsch. Die identifizierten Fälle sind das Hellfeld. 2025 liefen 87 Strafverfahren, während die Schweiz seit Einführung des Straftatbestands im Schnitt nur rund zehn rechtskräftige Urteile pro Jahr fällt. Ausbeutung ist real und wird selten geahndet. Sie ist nur nicht das Normalmodell der Branche.
Mythos 2: «Die Betroffenen selbst wollen ein Sexkaufverbot»
Lange wurde über Sexarbeitende gesprochen, kaum je mit ihnen – quantitativ jedenfalls. Eine 2026 publizierte ZHAW-Masterarbeit hat rund 200 Sexarbeitende in der Schweiz zum nordischen Modell befragt. Ergebnis: 70,6 Prozent lehnen ein Sexkaufverbot ab, 16,1 Prozent befürworten es. 52 Prozent finden, Sexarbeit solle «wie jede andere selbständige oder angestellte Arbeit» behandelt werden; nur 8 Prozent halten ein Totalverbot für die beste Lösung.
Bei den erwarteten Folgen: 58 Prozent rechnen mit einem schlechteren Sicherheitsgefühl, drei Viertel mit tieferem Einkommen, 47 Prozent mit mehr Gewalt.
Die wichtige Einschränkung: Die Studie erreicht vor allem organisierte und vernetzte Personen. Wer prekär lebt, ohne geregelten Aufenthalt arbeitet oder isoliert ist, fehlt weitgehend. Und ausgerechnet in der Teilgruppe mit unsicherem Aufenthaltsstatus dreht sich das Bild: Dort erwarten 45 Prozent weniger Gewalt durch ein Verbot und nur 24 Prozent mehr. Wer die 70 Prozent zitiert, sollte diesen zweiten Befund mitzitieren.
Politisch war die Sache derweil deutlich: Der Nationalrat lehnte die Motion für ein Sexkaufverbot mit 172 zu 11 Stimmen ab.
Mythos 3: «Ein Vertrag über Sexarbeit ist sittenwidrig»
Das war jahrzehntelang geltende Rechtsprechung – und ist es seit dem 8. Januar 2021 nicht mehr. Im Urteil 6B_572/2020 änderte das Bundesgericht seine Praxis und hielt fest, dass sich die gesellschaftlichen Wertvorstellungen so weit gewandelt haben, dass freiwillige und legale Prostitution als sozialübliche, erlaubte Tätigkeit anzuerkennen ist. Verträge über sexuelle Dienstleistungen sind damit gültig, das vereinbarte Entgelt ist durchsetzbar – und wer eine Sexarbeiterin um den vereinbarten Lohn prellt, kann sich wegen Betrugs strafbar machen.
Praktisch heisst das: Nichtbezahlung ist kein Kavaliersdelikt und kein rechtsfreier Raum, sondern ein Fall für Anzeige und Betreibung.
Mythos 4: «Im Milieu verdienen alle Unsummen»
Die Stadtpolizei Zürich berichtet von einem Preiszerfall von bis zu 50 Prozent auf dem Strassenstrich. Der Grund ist banal ökonomisch: Das Angebot übersteigt die Nachfrage, und die Vermittlung hat sich ins Internet verlagert. Die Folge ist Druck – auf die Preise und, gefährlicher, auf die Grenzen: Kunden fordern häufiger riskante Praktiken, und wer auf das Geld angewiesen ist, kann schlechter Nein sagen.
Dazu kommt die Kostenseite, die in Milieu-Erzählungen fast nie vorkommt: tageweise Zimmermieten, AHV-Beiträge, Krankenkasse, Steuern, Werbung, Reisekosten. Die Einkommensspreizung innerhalb der Branche ist enorm – zwischen etablierter Escort-Tätigkeit mit eigener Kundschaft und dem unteren Segment liegen Welten.
Mythos 5: «Der Strassenstrich ist das Gesicht des Milieus»
Auf dem Zürcher Strichplatz in Altstetten sind aktuell rund 13 Sexarbeitende pro Abend anzutreffen; bei der Eröffnung vor gut zwölf Jahren waren es bis zu 30. In den vergangenen fünf Jahren sind die Zahlen um fast einen Drittel gefallen – und in anderen Städten ebenso. Der Betrieb kostet die Stadt jährlich rund 800’000 Franken. Die sicherheitspolitische Bilanz fällt dennoch positiv aus: Seit der Verlegung vom Sihlquai gibt es deutlich weniger schwere Gewaltdelikte. Nach 2030 soll das Areal einem VBZ-Depot weichen, ein Ersatzstandort wird gesucht.
Der sichtbarste Teil des Milieus ist also zugleich der kleinste – und der am schnellsten verschwindende. Wer vom Strassenstrich auf die Branche schliesst, beschreibt eine Randerscheinung.
Mythos 6: «Das sind Schweizer Kunden und ausländische Frauen, sonst nichts»
Die 80 Prozent ausländische Herkunft stimmen – erklären sich aber grösstenteils über die Personenfreizügigkeit und das Meldeverfahren für Aufenthalte bis 90 Tage, nicht über Schleusung. Und die Branche ist deutlich vielfältiger als das Klischee: Es arbeiten männliche und trans Personen in der Sexarbeit, es gibt Massage- und Begleitangebote ohne sexuelle Dienstleistung, und ein wachsender Teil findet ganz ohne physischen Kontakt statt – als Cam-, Plattform- oder Content-Arbeit.
Mythos 7: «Kunden sind eine kleine, auffällige Randgruppe»
Hier ist die Datenlage am schwächsten, und das sollte man offen sagen. Erhebungen aus dem letzten Jahrzehnt kommen auf etwa 5 Prozent der Männer zwischen 20 und 65, die regelmässig für Sex bezahlen, und je nach Studie auf bis zu rund 14 Prozent, die es mindestens einmal getan haben. Die Mehrheit ist zwischen 40 und 60 Jahre alt. Alle diese Zahlen beruhen auf Selbstauskünften zu einem stigmatisierten Verhalten – Untererfassung ist wahrscheinlich.
Die belastbare Aussage lautet trotzdem: Die Nachfrage kommt aus der Mitte der Gesellschaft, nicht von ihrem Rand.
Mythos 8: «Online ist automatisch sicher und selbstbestimmt»
Die Digitalisierung hat Sexarbeit real sicherer gemacht, was körperliche Gefahren betrifft – Cam- und Plattformarbeit kommt ohne physische Begegnung aus. Sie hat die Abhängigkeit aber nicht beseitigt, sondern verschoben: von Betriebsinhabern zu Plattform-AGB, Algorithmen, Auszahlungsregeln und dem jederzeit möglichen Sperren des Kontos. Dazu kommen neue Risiken wie Doxing, Stalking und Deepfakes.
Auch politisch ist der digitale Raum kein Schutzraum: Schweden hat per 1. Juli 2025 auch das Camming verboten, mit Strafdrohung bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe. Wer glaubt, Onlinearbeit stehe ausserhalb der Regulierungsdebatte, irrt.
Mythos 9: «Gewalt im Milieu ist der Einzelfall»
Eine ProCoRe-Befragung aus dem Jahr 2024 über alle Sprachregionen hinweg zeichnet ein deutliches Bild: Alle 24 befragten Personen – 22 cis Frauen und 2 trans Frauen zwischen 28 und 63 – haben Formen von Gewalt erlebt. 70,8 Prozent berichteten von Stealthing, also dem heimlichen Entfernen des Kondoms oder Versuchen dazu, oft mehrfach. Rund die Hälfte erlebte Diskriminierung, Beschimpfungen oder Diebstahl. Hauptsächlich gingen die Übergriffe von Kunden aus, genannt wurden aber auch Umfeld, Kolleginnen und Partner.
Die Stichprobe ist klein und qualitativ, also nicht repräsentativ. Für die Aussage «Einzelfall» reicht sie trotzdem nicht mehr.
Mythos 10: «Ein Verbot würde all das lösen»
Der Bundesratsbericht von 2015 kam nach Auswertung ausländischer Erfahrungen zum Schluss, dass weder ein Verbot noch eine blosse Liberalisierung die negativen Begleiterscheinungen steuern kann – wirksamer seien flankierende Massnahmen, ein besserer Zugang zur Gesundheitsversorgung und vor allem eine bessere Datengrundlage. Forschung der ZHAW zeigt zudem, dass ein Prostitutionsverbot die gesundheitlichen Risiken der Betroffenen erhöhte, statt sie zu senken.
Die Aktualisierung dieses Berichts ist zugesagt. Bis sie vorliegt, gilt: Wer ein Verbot mit Schutz gleichsetzt, behauptet mehr, als die Evidenz trägt.
Was Mythen konkret anrichten
Stigma ist keine blosse Unhöflichkeit, es hat messbare Folgen. Wer fürchtet, bei der Polizei als «selber schuld» behandelt zu werden, zeigt Übergriffe nicht an – was Täter schützt. Wer Diskriminierung im Gesundheitswesen erlebt, meidet Vorsorge. Konten werden gekündigt, Wohnungen nicht vermietet, Kinderbetreuung wird zum Risiko.
Und die Mythen wirken in beide Richtungen. Die Romantisierung – das selbstbestimmte, gut verdienende Escort-Leben als Normalfall – blendet Preisdruck, Aufenthaltsprekarität und Gewalterfahrung ebenso aus wie das Opfernarrativ die Handlungsfähigkeit ausblendet. Beides ersetzt Daten durch Erzählung.
Fünf Fragen, mit denen Sie jede Milieu-Zahl prüfen
- Zählung oder Schätzung? «4’000 bis 8’000» ist eine Schätzspanne, «192 identifizierte Opfer» eine Erhebung. Das sind völlig verschiedene Aussagetypen.
- Wer wurde befragt – und wer fehlt? Eine Onlinebefragung erreicht die Vernetzten, nicht die Isolierten.
- Wie gross ist die Stichprobe? 24 Interviews sind ein starkes Signal, aber keine Hochrechnungsgrundlage.
- Wird Menschenhandel mit Sexarbeit gleichgesetzt? Die häufigste Unschärfe in der ganzen Debatte.
- Wer publiziert, mit welchem Ziel? Das disqualifiziert eine Quelle nicht – aber es erklärt die Auswahl der Zahlen.
Fazit
Die ehrliche Bilanz beim Thema Mythen und Fakten über das Rotlichtmilieu lautet: Die meisten grossen Klischees halten den verfügbaren Daten nicht stand – aber die Gegenklischees oft ebenso wenig. Belegbar ist, dass Sexarbeit in der Schweiz rechtlich anerkannte Erwerbstätigkeit mit einklagbarem Entgelt ist, dass die grosse Mehrheit der Befragten ein Verbot ablehnt, dass die sichtbare Strassenszene schrumpft und die digitale wächst, dass Gewalt verbreitet und Ausbeutung real, aber nicht die Regel ist – und dass gerade die verletzlichsten Gruppen in allen Erhebungen am schlechtesten abgebildet sind.
Wer über die Branche diskutiert, kommt mit diesen fünf Sätzen weiter als mit fünfzig Jahren Milieu-Folklore. Und bis der aktualisierte Bundesbericht vorliegt, ist die nützlichste Haltung ohnehin: Zahl nennen, Quelle nennen, Unsicherheit mitnennen.
Mehr Hintergründe zu Recht, Szene und Alltag im Schweizer Rotlicht finden Sie laufend in unserem Magazin – schauen Sie regelmässig vorbei.
Quellen (Auswahl)
- NZZ: Prostituierte lehnen Sexkaufverbot mehrheitlich ab – erste quantitative Studie
- Tages-Anzeiger: ZHAW-Studie erfasst nur organisierte Sexarbeitende
- SRF: Verbot von Sexkauf – so stehen die Sexarbeitenden selbst dazu
- Der Bund: 530 Opfer, kaum Verurteilungen – Menschenhandel in der Schweiz
- fedpol: Lage- und Situationsbild Menschenhandel in der Schweiz
- humanrights.ch: BGer 6B_572/2020 – Gültigkeit von Prostitutionsverträgen
- Amnesty Schweiz: Sexarbeiter*innen brauchen Schutz vor Gewalt (ProCoRe-Studie)
- SRF: Preisverfall auf dem Strassenstrich
- Blick: Die Zahlen gehen überall zurück – das Ende des Strassenstrichs
- ZHAW: Prostitutionsverbot erhöhte gesundheitliche Risiken der Sexarbeitenden
- Bundesrat: Bericht zu Prostitution und Menschenhandel
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