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Rotlichtmilieu Schweiz: ein Überblick über die Geldflüsse – wer am Franken mitverdient

Rotlichtmilieu Schweiz: ein Überblick über die Geldflüsse – wer am Franken mitverdient

Über das Schweizer Sexgewerbe wird viel geschrieben: über Moral, über Recht, über Quartiere. Selten geht es um das, was die Branche im Innersten zusammenhält – das Geld und seinen Weg. Wer bezahlt wem wie viel, und was bleibt am Ende bei der Person, die die Dienstleistung erbringt?

Dieser Beitrag nimmt genau diese Perspektive ein. Er ist ein Rotlichtmilieu Schweiz: ein Überblick entlang der Wertschöpfungskette – vom Franken des Kunden über Zimmermiete, Inserat und Plattformgebühr bis zu Bewilligung, AHV und Steuern. Das Ergebnis erklärt mehr über die Arbeitsrealität in der Branche als jede Umsatzschätzung.

Warum die grossen Zahlen wenig taugen

Zum Gesamtvolumen des Schweizer Sexmarkts kursieren Schätzungen zwischen rund einer und 3,5 Milliarden Franken pro Jahr. Die Spannweite allein zeigt: Es gibt keine amtliche Statistik. Das Bundesamt für Statistik erhebt keine Branchenzahlen zur Sexarbeit, die Kantone zählen Unterschiedliches, und ein grosser Teil der Tätigkeit findet in Kleinststrukturen statt, die in keiner Erhebung auftauchen.

Auch die oft genannten 20’000 Sexarbeitenden sind eine Hochrechnung, keine Zählung. Belastbarer sind Zahlen aus der Mikroebene: Was kostet ein Zimmer pro Tag? Welchen Anteil behält ein Salon? Was verlangt eine Behörde für eine Bewilligung? Diese Beträge sind dokumentiert – und sie entscheiden darüber, ob jemand von der Arbeit leben kann oder in die Verschuldung rutscht.

Etappe 1: Was der Kunde bezahlt – und warum der Preis sinkt

Am Anfang der Kette steht ein Preis, der in den letzten Jahren unter Druck geraten ist. Branchenübliche Richtwerte liegen in städtischen Etablissements bei rund 200 bis 300 Franken pro Stunde. Auf dem Strassenstrich sind die Preise mancherorts um bis zu die Hälfte eingebrochen; Beratungsstellen berichten von Angeboten weit unter dem früher üblichen Niveau.

Die Ursache ist ökonomisch banal: Das Angebot ist grösser als die Nachfrage, und die Vermittlung hat sich ins Netz verlagert. Online lassen sich Preise vergleichen, was den Verhandlungsspielraum nach unten öffnet – besonders für Menschen ohne Stammkundschaft, ohne Sprachkenntnisse und ohne Rücklagen.

Parallel schrumpft das sichtbarste Segment. In der Stadt Zürich ging die Zahl der bewilligten Strassensexarbeiterinnen von rund 85 (2020) auf etwa 60 (2025) zurück; auf dem Strichplatz in Altstetten arbeiten im Schnitt etwa 14 Personen pro Abend. Der Platz darf bis 2030 bleiben, danach ist ein Tramdepot geplant. Das Geschäft verschwindet nicht – es wird privater und digitaler.

Etappe 2: Der Arbeitsplatz – die teuerste Position

Der grösste Abzug im Milieu ist fast immer die Miete. Wer in einem Salon, einer Kontaktbar oder einem Studio arbeitet, zahlt in der Regel eine Tagespauschale, nicht einen Lohnabzug.

  • Tagesmieten: In Basel sind Tagesansätze von bis zu 100 Franken dokumentiert, teils täglich kassiert. Andernorts liegen geteilte Zimmer bei 100 bis 150 Franken pro Tag.
  • Monatsmieten: In der Stadt Zürich sind für einfache Zimmer Beträge von 3000 bis 4000 Franken pro Monat beschrieben – ein Vielfaches des ortsüblichen Mietzinses für vergleichbare Flächen.
  • Umsatzbeteiligungen: In Genf kritisieren Fachstellen, dass die geltende Regulierung Selbstständige faktisch in grosse Salons drängt, die bis zu 49 Prozent der Einnahmen einbehalten.

Der entscheidende Punkt: Die Miete fällt unabhängig vom Verdienst an. Wer krank wird, wenig Kundschaft hat oder eine schwache Woche erwischt, zahlt trotzdem. Genau dieser Mechanismus erzeugt Abhängigkeit – und er erklärt, warum Preisdumping und überhöhte Mieten zusammenhängen: Wer die Tagespauschale hereinholen muss, senkt den Preis, statt leer auszugehen.

Etappe 3: Sichtbarkeit kostet – Inserate, Plattformen, Cams

Die zweite grosse Position ist die Reichweite. Ohne Sichtbarkeit keine Anfragen – und Sichtbarkeit wird heute fast ausschliesslich digital eingekauft.

  • Inserateportale arbeiten mit Grundeinträgen, Laufzeit-Abos und bezahlten Platzierungen. Die Kosten sind planbar, der Ertrag nicht.
  • Cam-Plattformen behalten einen erheblichen Anteil: Bei grossen Anbietern liegt der Auszahlungsanteil der Performerinnen und Performer typischerweise bei rund 50 bis 60 Prozent des Token-Werts.
  • Abo-Plattformen wie OnlyFans behalten standardmässig 20 Prozent, geben also 80 Prozent weiter – dafür muss die Reichweite selbst aufgebaut werden, meist über Social Media.
  • Agenturen und Studios nehmen für Marketing, Chat-Support oder Studioinfrastruktur nochmals eine Marge.

Der Online-Kanal ist deshalb kein Gratisausweg aus dem Salon, sondern eine Verschiebung der Kostenstruktur: weniger Tagesmiete, dafür Plattformanteil, Technik und sehr viel unbezahlte Arbeitszeit für Content und Kommunikation. Hinzu kommt ein Faktor, der selten erwähnt wird: Zahlungsdienstleister stufen Erotik als Hochrisiko ein, was Gebühren erhöht, Auszahlungen verzögert und Kontosperrungen begünstigt.

Etappe 4: Der Staat – Bewilligungen, Gebühren, Abgaben

Sexarbeit ist in der Schweiz ein legaler Erwerbszweig – und wird entsprechend belastet. Die Beträge sind im Vergleich zu Miete und Plattformanteil moderat, aber sie summieren sich.

Bewilligungen und Kontrollen sind kommunal oder kantonal geregelt. Die Stadt Zürich verlangt nach ihrer Prostitutionsgewerbeverordnung rund 300 Franken für eine Salonbewilligung, dazu eine jährliche Kontrollgebühr von 300, 600 oder 900 Franken je nach Betriebsgrösse. Kleinstbetriebe mit höchstens zwei Arbeitsplätzen sind von der Bewilligungspflicht ausgenommen. Für die Strassenprostitution braucht es eine persönliche Bewilligung, die eine Arbeitsberechtigung und eine Krankenversicherung voraussetzt.

Sozialversicherungen: Wer selbstständig tätig ist, zahlt AHV/IV/EO-Beiträge; 2026 gilt ein Mindestbeitrag von 530 Franken pro Jahr, der Beitragssatz steigt bei höheren Einkommen auf bis zu 10 Prozent. Dazu kommen die obligatorische Krankenversicherung und – anders als bei Angestellten – keine Unfall- oder Arbeitslosenversicherung.

Steuern: Einkommen aus Sexarbeit ist steuerbares Erwerbseinkommen. Bei Personen ohne Niederlassung greift je nach Kanton die Quellensteuer. Ab 100’000 Franken Jahresumsatz besteht Mehrwertsteuerpflicht. Praktisch relevant ist dabei die Zurechnungsfrage: Tritt ein Betrieb nach aussen als Anbieter auf – mit eigenem Namen, eigener Werbung, eigener Preisliste –, werden ihm die Umsätze der dort tätigen Personen mehrwertsteuerlich zugerechnet, auch wenn diese formell selbstständig arbeiten.

Etappe 5: Was übrig bleibt

Eine konservative Modellrechnung für eine Woche Salonarbeit: sieben Tage à 120 Franken Zimmermiete ergeben 840 Franken Fixkosten, bevor der erste Franken verdient ist. Dazu monatlich ein Inserate-Abo, Anfahrt, Unterkunft am Wohnort, Arbeitsmaterial, Krankenkassenprämie und AHV-Akonto. Bei schwacher Auslastung frisst der Fixkostenblock einen erheblichen Teil der Einnahmen – bei guter Auslastung bleibt ein ordentliches Einkommen.

Diese Varianz ist das eigentliche Merkmal der Branche. Es gibt keine durchschnittliche Sexarbeiterin, es gibt gut verhandelnde Selbstständige mit Stammkundschaft und es gibt Menschen, die unter einem Mietmodell arbeiten, das kaum je aufgeht.

Wo aus Marge Ausbeutung wird

Das Schweizer Recht zieht die Grenze nicht beim Gewinn, sondern bei der Ausnutzung. Zwei Bestimmungen sind zentral:

  • Art. 157 StGB (Wucher): Strafbar macht sich, wer eine Zwangslage, Abhängigkeit, Unerfahrenheit oder Urteilsschwäche ausnutzt und sich dafür Leistungen versprechen lässt, die in offenbarem Missverhältnis stehen. Das Bundesgericht hat 2025 eine Vermieterin wegen Zimmeruntervermietung zu Preisen bis 158 Prozent über dem ortsüblichen Niveau zu zwei Jahren bedingt verurteilt – der Fall betraf keine Sexarbeit, setzt aber den Massstab, der auch für Salonmieten gilt.
  • Art. 195 StGB (Förderung der Prostitution): Erfasst unter anderem, wer eine Person in der Prostitution festhält oder ihre Handlungsfreiheit überwacht, etwa durch Vorgaben zu Ort, Zeit, Umfang oder Preis.

Fachstellen weisen allerdings darauf hin, dass solche Urteile selten sind und die Grundmechanik wenig verändern: Wer sich wehrt, riskiert den Arbeitsplatz, und wer nur wenige Wochen im Jahr in der Schweiz arbeitet, führt keinen Prozess. Städtische Regulierungen reagieren darauf, indem sie faire Preise und Mindeststandards zur Gewaltprävention zur Bewilligungsvoraussetzung machen – ein Hebel über das Verwaltungsrecht statt über das Strafrecht.

Wer 2026 gegensteuert

Am Geldfluss anzusetzen ist der auffälligste Trend der letzten Jahre:

  • Genf geht den direktesten Weg: Die von der Fachorganisation Aspasie gegründete Stiftung Philénis hat zwei Liegenschaften im Quartier Pâquis erworben und saniert, um rund 40 Sexarbeitenden bezahlbare, sichere Arbeits- und Wohnräume anzubieten – inklusive Gemeinschaftsküche und Notrufsystem. Ein vergleichbares Modell gibt es sonst nirgends in der Schweiz.
  • Bern entlastet die kleinste Einheit: Betriebe mit höchstens zwei Arbeitsplätzen werden generell von der Bewilligungspflicht befreit. Damit sinkt die Hürde für die unabhängige Arbeit zu zweit – jene Konstellation, die den grossen Salon überflüssig macht.
  • Luzern will die Regulierung des Sexgewerbes ausbauen, nachdem der Kanton 2020 eine Bewilligungspflicht eingeführt hat.
  • Basel-Stadt finanziert von 2026 bis 2030 ein Pilotprojekt zur beruflichen Neuorientierung und Ausstiegshilfe.

Auf Bundesebene bleibt die Linie dagegen stabil: Ein Sexkaufverbot nach nordischem Modell hat im Parlament bisher keine Mehrheit gefunden, und eine ZHAW-Befragung unter rund 229 im Sexgewerbe tätigen Personen ergab, dass eine klare Mehrheit – 71 Prozent – ein solches Verbot ablehnt, vor allem aus Sorge um die eigene Sicherheit.

Was das für Kundinnen und Kunden bedeutet

Wer die Kostenstruktur kennt, versteht auch, warum Preisdrückerei kein Schnäppchen ist, sondern direkt auf den Teil des Franken durchschlägt, der nach Abzug aller Fixkosten übrig bleibt. Drei praktische Punkte:

  1. Vereinbarter Preis gilt. Nachverhandeln vor Ort nutzt eine Situation aus, in der die Gegenseite bereits bezahlt hat – für Zimmer, Inserat, Anfahrt.
  2. Hinweise auf Abhängigkeit ernst nehmen. Wer keinen Zugriff auf eigene Papiere oder eigenes Geld hat, nicht selbst über Preise bestimmt oder sichtbar kontrolliert wird, arbeitet nicht freiwillig. Beobachtungen lassen sich bei Fachstellen oder der Polizei melden.
  3. Direkte Buchung bevorzugen. Je kürzer die Kette zwischen Kunde und anbietender Person, desto grösser der Anteil, der tatsächlich bei ihr ankommt.

Fazit

Das Schweizer Rotlichtmilieu ist keine Grauzone, sondern eine Dienstleistungsbranche mit einer sehr spezifischen Kostenstruktur: hohe, umsatzunabhängige Fixkosten für Raum und Sichtbarkeit, moderate staatliche Abgaben und ein Endpreis, der unter Druck steht. Wer über Ausbeutung im Milieu spricht, spricht deshalb fast immer über Mietmodelle und Plattformanteile – nicht über den Sex.

Die Entwicklungen der letzten Jahre zeigen, wo der wirksamste Hebel liegt: bei bezahlbaren, sicheren Arbeitsräumen, bei einfachen Regeln für die unabhängige Arbeit in Kleinstbetrieben und bei Transparenz darüber, wer wofür wie viel kassiert.

Quellen und Weiterlesen

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