Rotlichtmilieu Schweiz: ein Überblick in fünf Segmenten – wer 2026 wo arbeitet
Wer «Rotlichtmilieu Schweiz» hört, denkt meist an einen Ort: eine Strasse, eine Leuchtreklame, ein Fenster. Diese Vorstellung ist 2026 vor allem historisch. Das Milieu ist heute kein Quartier, sondern eine Sammlung von fünf parallel laufenden Arbeitsmärkten – mit unterschiedlichen Bewilligungen, unterschiedlichen Kostenstrukturen und teilweise völlig getrennten Belegschaften. Wer den Überblick sucht, kommt weiter, wenn er nach Segmenten fragt statt nach Adressen.
Dieser Artikel ordnet die Branche entlang dieser fünf Segmente, benennt die belastbaren Zahlen – und die Stellen, an denen es keine gibt.
Ein legaler Markt ohne zentrale Buchhaltung
Sexarbeit ist in der Schweiz seit Jahrzehnten eine legale Erwerbstätigkeit; das Landesmuseum spricht in seiner aktuellen Ausstellung von über 80 Jahren Legalität. Verboten sind nicht die Tätigkeit selbst, sondern Umgebungsdelikte: die Förderung der Prostitution durch Ausnutzung einer Abhängigkeit oder Überwachung der Tätigkeit (Art. 195 StGB), die unzulässige Ausübung an verbotenen Orten (Art. 199 StGB) und Menschenhandel (Art. 182 StGB).
Was fehlt, ist eine Bundesstatistik. Es gibt kein nationales Register, keine jährliche Erhebung, keine offizielle Kopfzahl. Gängige Schätzungen bewegen sich zwischen 4’000 und 8’000 Personen. Die einzige nationale Bestandsaufnahme der Betriebslandschaft stammt aus einer Untersuchung der Kriminologen Lorenz Biberstein und Martin Killias im Auftrag des Bundesamts für Polizei: 902 Salons, Saunaclubs, Kontaktbars und Escort-Services, rund 4’700 Sexarbeitende pro Tag, davon etwa 1’500 im Kanton Zürich. Diese Erhebung ist inzwischen über zehn Jahre alt – genau die Zeitspanne, in der sich das Geschäft massiv ins Netz verlagert hat. Sie bleibt der beste verfügbare Referenzpunkt und ist gleichzeitig veraltet.
Dazu kommt die hohe Mobilität: Rund 80 Prozent der Sexarbeitenden in der Schweiz stammen aus dem Ausland, mehrheitlich aus EU- und EFTA-Staaten. Viele arbeiten im 90-Tage-Meldeverfahren, also in kurzen Blöcken. Jede Zahl ist deshalb eine Momentaufnahme, kein Personalbestand.
Segment 1: Salon und Studio – kleinteiliger als das Klischee
Das klassische Rückgrat der Branche sind Salons, Studios und Saunaclubs. Bemerkenswert an der nationalen Erhebung ist weniger die Gesamtzahl als die Grössenverteilung: In 331 Betrieben arbeiteten mehr als drei Frauen, in 436 weniger als drei. Das Milieu besteht also überwiegend aus Mikrobetrieben, nicht aus Grossbordellen.
Ebenso wenig zum Klischee passt die Führungsstruktur: Mehr als die Hälfte der Betriebe wird von Frauen geführt, bei den kleinen Betrieben rund drei Viertel. Wer sich das Milieu als Pyramide mit männlichen Zuhältern an der Spitze vorstellt, beschreibt eher Kriminalfälle als den Normalbetrieb.
Regulatorisch ist dieses Segment das anspruchsvollste, weil hier drei Rechtsgebiete zusammenlaufen: Bau- und Zonenrecht, kantonale oder kommunale Betriebsbewilligungen und Gastgewerberecht. In Kantonen wie Zürich und Solothurn ist eine Baubewilligung Voraussetzung für die Betriebsbewilligung. Die Stadt Zürich kennt umgekehrt eine Ausnahme für Kleinstsalons. Das Ergebnis ist ein Flickenteppich, in dem die entscheidende Frage oft nicht «ist das erlaubt?» lautet, sondern «ist diese Adresse in dieser Zone erlaubt?».
Der grösste wirtschaftliche Druck in diesem Segment kommt nicht von der Polizei, sondern vom Immobilienmarkt. Recherchen zur Ausstellungsdebatte 2026 nennen überhöhte Mieten – neben Ausgrenzung und Sonderregeln – ganz oben auf der Sorgenliste der Betroffenen.
Segment 2: Escort und Terminwohnung – das digitale Wachstumsfeld
Das dynamischste Segment ist jenes ohne Schaufenster. Vermittelt wird über Inserate- und Verzeichnisplattformen, die heute die Funktion übernehmen, die früher Kleinanzeigen und lokale Aushänge hatten: Sie strukturieren Angebote nach Region, Kategorie und Verfügbarkeit.
Diese Sichtbarkeit ist ein Kostenfaktor, nicht ein Gratisnebeneffekt. Recherchen zur Arbeitsrealität in der Schweiz beschreiben, dass die meisten Sexarbeitenden auf einer von zwei grossen Plattformen inserieren, dass Anzeigen oft nur wenige Tage online sind und dass bessere Platzierungen extra kosten – monatlich mindestens rund 600 Franken, teils über 1’500 Franken. Wer im digitalen Segment arbeitet, betreibt also ein Kleinunternehmen mit einem substanziellen Marketingbudget.
Räumlich verlagert sich dieses Segment in Temporärappartements, Kurzzeitmietwohnungen und Privatwohnungen. Der Vorteil für die Anbietenden ist Autonomie: eigene Preisgestaltung, eigene Auswahl, keine Zimmermiete an einen Betrieb. Der Nachteil ist Isolation – niemand im Nebenzimmer, keine Kollegin an der Tür.
Die Beratungslandschaft hat darauf reagiert. Das nationale Netzwerk ProCoRe liess eine Software entwickeln, die Onlineportale nach aktiven Anzeigen durchsucht und den hinterlegten Nummern per WhatsApp Links zu kantonalen Beratungsstellen schickt. Aufsuchende Sozialarbeit findet dort statt, wo das Angebot ist: im Feed, nicht auf dem Trottoir.
Segment 3: Kontaktbar und Club – die Folgen eines abgeschafften Statuts
Ein Segment lässt sich nur mit einem Datum erklären: 1. Januar 2016. Damals trat die Aufhebung des Cabaret-Tänzerinnen-Statuts in Kraft. Das Statut war 1995 zum Schutz der Tänzerinnen geschaffen worden und erlaubte Frauen aus Drittstaaten eine Tätigkeit von maximal acht Monaten pro Jahr. 2010 kam das damalige Bundesamt für Migration gestützt auf polizeiliche Untersuchungen zum Schluss, das Statut erfülle seine Schutzwirkung nicht mehr, sondern begünstige Ausbeutung.
Die Wirkung war strukturell. In Basel sank die Zahl der bewilligten Tänzerinnen von 461 auf null; Cabarets mussten sich in Kontaktbars umwandeln. Fachstellen wie die FIZ kritisierten dabei einen entscheidenden Modellwechsel: Im Cabaret gab es fixe Löhne von den Betreibenden, in der Kontaktbar zahlen die Frauen dafür, dass sie dort anbieten dürfen. Aus Angestellten wurden zahlende Selbständige – ein Übergang, der arbeitsrechtliche Schutzansprüche systematisch verdünnt.
Segment 4: Strassenstrich – das schrumpfende Segment
Hier sind die Daten am klarsten, weil Bewilligungen gezählt werden. In Zürich sank die Zahl der Bewilligungen für Strassenprostitution innerhalb von fünf Jahren von 85 auf 60. Auf dem Strichplatz im Industriegebiet Zürich-Altstetten, der als Ersatz für das geschlossene Sihlquai eröffnet wurde, waren nach der Eröffnung bis zu 30 Personen aktiv – heute sind es rund 13. In Luzern arbeiteten 2015 noch 15 bis 20 Personen, heute etwa 10. In Olten hat sich die Zahl mehr als halbiert.
Fachleute nennen zwei Gründe: die Pandemie, während der Sexarbeit verboten war, und die Digitalisierung. Dazu kommt ein Preiseffekt – das Internet hat die Preise unter Druck gesetzt, und der Strassenstrich ist das Segment mit der geringsten Marge.
Dieser Rückgang ist sozialpolitisch heikler, als er klingt. Der Strassenstrich ist der niederschwelligste Zugang zum Markt und gleichzeitig das Segment, in dem Fachstellen, Gesundheitsdienste und Polizei die Betroffenen am zuverlässigsten erreichen. Sein Verschwinden bedeutet nicht weniger Sexarbeit, sondern weniger erreichbare Sexarbeit.
Segment 5: Cams und Content – der Markt ohne Begegnung
Das fünfte Segment gehört formal kaum mehr zum Rotlichtmilieu und ist wirtschaftlich doch Teil davon: Livecams, Abo-Plattformen und bezahlter Content. Für viele ist es ein Zusatzeinkommen, für andene ein Ein- oder Ausstiegspfad ohne physische Begegnung.
Rechtlich gelten hier andere Spielregeln: keine Betriebsbewilligung, aber Plattformverträge, Fragen des Bild- und Persönlichkeitsrechts, Auszahlungen aus dem Ausland und eine eigene steuerliche Behandlung. Für die Sichtbarkeit der Branche hat dieses Segment die gleiche Wirkung wie das Escort-Segment: Der Markt wächst dort, wo ihn keine Statistik erfasst.
Wer das Milieu mitprägt
Drei Akteursgruppen bestimmen den Alltag im Rotlichtmilieu Schweiz stärker als jede Gesetzesdebatte:
- Behörden: Gemeinden und Kantone über Zonen- und Bewilligungsrecht, Migrationsämter über das Meldeverfahren, Ausgleichskassen und Steuerämter über den Status als Selbständige.
- Fachstellen: ProCoRe als nationales Netzwerk, FIZ für Betroffene von Frauenhandel, Aspasie in Genf, die Angebote der Aids-Hilfe sowie kantonale Stellen. Sie sind faktisch die Infrastruktur für Gesundheit, Recht und Krisenintervention.
- Vermieterschaft und Plattformen: Sie bestimmen über Mietpreise und Inseratskosten den grössten Teil der Fixkosten – und damit, wie viel Verhandlungsmacht eine Person am Ende hat.
Gewalt, Zwang und die Vollzugslücke
Eine explorative ProCoRe-Befragung aus dem Jahr 2024 mit 24 Sexarbeiterinnen – ausdrücklich nicht repräsentativ – zeichnet ein deutliches Bild: Alle Befragten hatten Formen von Gewalt erlebt, rund 70 Prozent Erfahrungen mit Freiern, die das Kondom heimlich entfernten oder es versuchten («Stealthing»), etwa die Hälfte Diskriminierung, Beleidigungen oder Diebstähle. Gleichzeitig zeigt die Studie Handlungsfähigkeit: 62 Prozent hatten ihre Erfahrungen geteilt und Unterstützungsangebote genutzt.
Beim Menschenhandel liefern die Opferschutzorganisationen der Plateforme Traite die aktuellsten Zahlen: 2025 wurden 192 Opfer neu identifiziert, insgesamt 532 Personen begleitet. 55 Prozent der neu identifizierten Fälle betrafen sexuelle Ausbeutung, 42 Prozent Ausbeutung der Arbeitskraft. Registriert wurden 87 laufende Strafverfahren – während seit Einführung des Straftatbestands 2006 im Schnitt nur rund zehn Urteile pro Jahr rechtskräftig wurden.
Diese Diskrepanz ist der Kern der Debatte: Sie belegt keine flächendeckende Zwangslage – die nationale Untersuchung fand keine Hinweise darauf, dass Sexarbeitende breit durch Druck oder Täuschung in die Branche gelangen, sah Zwangslagen aber konzentriert bei Personen ohne Arbeitsberechtigung. Sie belegt eine Vollzugslücke bei jenen Fällen, in denen tatsächlich ausgebeutet wird.
Reformdruck: was 2026 wirklich zur Debatte steht
Die Grundsatzfrage ist politisch entschieden, aber nicht erledigt. Eine Motion für ein Sexkaufverbot nach nordischem Modell scheiterte im Nationalrat mit 172 zu 11 Stimmen, auch der Bundesrat hielt das Instrument für untauglich und verwies auf das Risiko einer Verlagerung in die Illegalität.
Seither gibt es erstmals quantitative Daten zur Haltung der Betroffenen selbst: In einer ZHAW-Erhebung mit rund 200 Befragten lehnten 70,6 Prozent ein Sexkaufverbot ab, 16,1 Prozent befürworteten es. 52 Prozent hielten es für die beste Lösung, Sexarbeit «wie jede andere selbständige oder angestellte Arbeit» zu behandeln, 8 Prozent ein vollständiges Verbot. 58 Prozent erwarteten ein schlechteres Sicherheitsgefühl, 41 Prozent würden bei Einführung des nordischen Modells einen Berufswechsel anstreben. Kritik am Studiendesign gibt es ebenfalls: Erreicht wurden vor allem organisierte Sexarbeitende – also nicht jene, die am schwersten zugänglich sind.
Die praktisch wirksamen Baustellen liegen unterdessen tiefer: Mietpreise, kommunale Sonderregeln, Zugang zu Sozialversicherungen, Stigma bei Bank, Vermietung und Arztbesuch. Dass sich die kulturelle Sichtbarkeit verschiebt, zeigt die Videoinstallation «Erfahrungen Schweiz – Sexarbeit» im Landesmuseum Zürich mit elf Interviews, entstanden in Zusammenarbeit mit dem Sexworkers Collective – zu sehen vom 3. Juli bis 1. November 2026 und vom 12. Januar bis 25. April 2027.
Fazit: Segmente statt Strassen
Das Rotlichtmilieu Schweiz ist 2026 legal, kleinteilig, stark migrantisch geprägt, mehrheitlich von Frauen geführt – und zunehmend unsichtbar. Es schrumpft dort, wo es gezählt wird (Strassenstrich, bewilligte Betriebe), und wächst dort, wo es niemand zählt (Escort, Terminwohnungen, digitale Angebote). Wer über die Branche urteilt, sollte deshalb zuerst prüfen, aus welchem Segment die Zahlen stammen, auf die er sich beruft.
Für Anbietende heisst das praktisch: Fixkosten – Miete plus Inserate – bestimmen die Verhandlungsposition stärker als der Stundenansatz, und die kantonalen Melde- und Bewilligungspflichten sind vor dem ersten Arbeitstag zu klären. Für Kundinnen und Kunden heisst es: Seriöse Angebote sind erkennbar an transparenter Kommunikation, eigener Preishoheit der Person und der Möglichkeit, jederzeit Nein zu sagen. Alles andere ist kein Milieu-Detail, sondern ein Warnsignal.
Quellen
- Prostitution in der Schweiz – Wikipedia
- In der Schweiz gibt es 902 Bordelle – die meisten werden von Frauen geführt (Aargauer Zeitung)
- Der Schweizer Prostitutionsmarkt: Wie viel Zwang, wie viel Freiwilligkeit? (Universität St. Gallen)
- Zahlen gehen überall zurück: Das Ende des Strassenstrichs (Blick)
- Preiszerfall im Sexgewerbe: Der Strassenstrich hat ein Internet-Problem (SRF)
- Bundesrat hebt Cabaret-Tänzerinnen-Statut auf (EJPD)
- Von 461 Tänzerinnen auf Null: Striplokale kommen unter Druck (TagesWoche)
- FIZ: Stellungnahme zu den AuG-Anpassungen
- «Mein Körper gehört mir»: Arbeitsrealität von Sexarbeiter:innen (WOZ)
- Sexarbeit im Netz: ProCoRe erreicht Sexarbeiterinnen neu per WhatsApp (20 Minuten)
- Neue Studie: Sexarbeiter*innen in der Schweiz brauchen Schutz vor Gewalt (Amnesty Schweiz)
- Sexarbeiterinnen erleben auch in der Schweiz häufig Gewalt (SWI swissinfo.ch)
- Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung: Zahlen 2025 (watson)
- Menschenhandel und Menschenschmuggel (fedpol)
- Prostituierte sind mehrheitlich gegen ein Sexkaufverbot (NZZ)
- Sexkaufverbot: ZHAW-Studie erfasst nur organisierte Sexarbeitende (Tages-Anzeiger)
- Nationalrat will kein Verbot von Prostitution (watson)
- Erfahrungen Schweiz – Sexarbeit (Landesmuseum Zürich)
- Auf Augenhöhe mit Sexarbeiterinnen (Republik)
- Prostitutionsgewerbeverordnung Stadt Zürich
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