Rotlichtviertel der Schweizer Städte: Das Quartier ohne Adresse
Rotlichtviertel der Schweizer Städte: Das Quartier ohne Adresse
Im Oktober 2026 hat der Zürcher Gemeinderat mit 88 zu 20 Stimmen beschlossen, was jahrzehntelang als politisch undenkbar galt: An der Langstrasse soll eine legale Strichzone entstehen. Der Vorstoss kam von SP, Mitte, EVP, AL und Grünen, der Stadtrat hat nun Zeit, ein Konzept zu erarbeiten. Es wäre die vierte offiziell zugelassene Zone der Stadt.
Das Bemerkenswerte daran ist nicht der Entscheid selbst, sondern sein Timing. Zürich legalisiert den Strassenstrich in einem Moment, in dem der Strassenstrich landesweit praktisch verschwindet. Die Rotlichtviertel der Schweizer Städte verlieren ihre Sichtbarkeit – nicht, weil weniger gearbeitet wird, sondern weil sich die Arbeit aus dem öffentlichen Raum in Wohnungen, Hotelzimmer und Online-Profile verschoben hat. Wer das Milieu 2026 verstehen will, muss es dort suchen, wo es keine Adresse mehr hat.
Der Entscheid von Zürich – und was er überhaupt verändert
Sexarbeit ist in der Schweiz legal. Illegal ist in Zürich nur das Anwerben von Kundschaft auf der Strasse ausserhalb der bewilligten Zonen – geregelt in der Prostitutionsgewerbeverordnung, die 2013 in Kraft trat. Wer in einem Salon, Club oder Studio arbeitet, bewegt sich im legalen Rahmen; wer auf dem Trottoir der Langstrasse steht, riskiert eine Busse, und die Kundschaft ebenso.
Genau das war das Hauptargument der Mehrheit im Gemeinderat: Die Langstrasse ist faktisch längst die grösste Anbahnungszone der Stadt, auch wenn sie nie dazu erklärt wurde. Weil der Kontakt illegal ist, verlagert er sich weg von der beleuchteten Strasse – in Hauseingänge, Nebengassen, fremde Autos. Verhandlungszeit über Preis, Praktiken und Schutz fällt weg, wenn jeder Blickkontakt zur Ordnungswidrigkeit werden kann. Die GLP stimmte mit einer Bedingung zu: Liberalisierung ja, aber nur zusammen mit stärkeren Schutz- und Ausstiegsangeboten.
Die drei bestehenden Zonen zeigen, wie unterschiedlich gut solche Instrumente funktionieren:
- Niederdorf: seit Jahren stabile, kleine Zahlen in der Altstadt.
- Allmend Brunau: formal erlaubt, faktisch eine Reservefläche. Es fehlt an Infrastruktur, die Sicherheit ist nicht gewährleistet – die Stadt rät selbst davon ab, dort zu arbeiten.
- Depotweg Altstetten: der 2013 eröffnete Strichplatz mit den ersten Schweizer Sexboxen. Acht Autoboxen plus vier Stehboxen, letztere auf ausdrücklichen Wunsch von Sexarbeitenden und Kundschaft, die nicht aufs eigene Auto angewiesen sein wollten.
Eine vierte Zone an der Langstrasse wäre deshalb vor allem eine Korrektur: Sie würde legalisieren, was passiert, statt einen neuen Ort zu erfinden. Die Erfahrung mit Brunau zeigt nämlich, dass eine Zone auf dem Plan wertlos ist, wenn sie am falschen Ort liegt.
Die Zahlen: Der sichtbare Strich schrumpft überall
Der Rückgang ist keine Zürcher Besonderheit, sondern ein nationaler Trend.
In der Stadt Zürich waren 2020 noch 85 Personen für die Strassensexarbeit registriert. Bis 2025 sank die Zahl um fast ein Drittel auf 60. Beatrice Bänninger von der Beratungsstelle Solidara Zürich beschreibt die Lage selbst an der Langstrasse als ruhiger geworden.
In Olten, früher ein Fixpunkt der Nordwestschweizer Szene, arbeiteten einst bis zu 80 Personen auf der Strasse – heute ist die Zahl mehr als halbiert. In der Stadt Luzern standen 2015 noch 15 bis 20 Personen in der Toleranzzone im Industriegebiet Ibach, aktuell sind es rund 10. Die Zone ist dort präzise definiert, auf dem Strassenabschnitt zwischen Friedentalstrasse und der Verzweigung Waldweg. Als die Stadt einen besseren Standort suchte, fand sie keinen – der Strich bleibt vorerst im Ibach.
Am deutlichsten ist der Fall Bern: Die sichtbare Strassenprostitution ist aus der Stadt fast vollständig verschwunden. Die Verordnung über die Strassenprostitution vom 22. März 2023, in Kraft seit 1. Juni 2023, verbietet die Tätigkeit grundsätzlich an Zufahrten zu Wohnzonen und bei öffentlichen Einrichtungen; der Gemeinderat bezeichnet auf einem Plan die tolerierten Standorte. Dass die Strasse leer ist, heisst nicht, dass das Gewerbe geschrumpft ist.
Die Gründe für die Verschiebung sind banal und wirtschaftlich zugleich. Kundschaft sucht heute zuerst online und legt Wert auf Diskretion und Anonymität. Smartphone und Plattform ersetzen das Vorbeifahren. Dazu kommt wirtschaftlicher Druck: In Zürich war zuletzt ein Preiszerfall auf dem Strassenstrich zu beobachten, während Bussen und – bei ausländischen Staatsangehörigen – mehrjährige Einreisesperren das Risiko erhöhten. Die Strasse ist für viele einfach das schlechteste verfügbare Geschäftsmodell geworden.
Wohin es geht: Pop-up-Salons und die 30-Tage-Grenze
Die Arbeit wandert in Wohnungen, Ferienwohnungen und kurzfristig gemietete Objekte. Das Phänomen hat in Zürich sogar einen Namen: Pop-up-Salon.
Der Mechanismus ist regulatorisch erklärbar. Seit Juli 2017 brauchen Kleinstsalons mit bis zu zwei Zimmern in Zürich keine polizeiliche Bewilligung mehr. Eine Baubewilligung wird dagegen fällig, wenn eine Nutzung länger als 30 Tage dauert. Wer vorher weiterzieht, fällt durch beide Raster. Die Folge: Die Zahl der registrierten Salons ging von rund 105 im Jahr 2014 auf 88 im Jahr 2017 zurück, während die Zahl der nicht erfassten Kleinstbetriebe stieg. Parallel diskutierte die Stadt, Kleinsalons künftig auch in Wohnzonen zuzulassen – weil viele bestehende Salons dort baurechtlich gar nie bewilligungsfähig wären.
In der Ostschweiz schlägt die Kantonspolizei St. Gallen wegen derselben Entwicklung Alarm – und sagt gleichzeitig, ihr seien die Hände gebunden. Verlagert sich die Tätigkeit aus der Kontaktbar in die Privatwohnung, verliert die Polizei bei Kontrollen ihre rechtliche Handhabe. Die Opferhilfe fordert deshalb eine Anpassung der Rechtsgrundlagen, weil Ausbeutung und Menschenhandel in Wohnungen schlechter entdeckt werden als in bewilligten Betrieben.
Dass Bewilligungspflichten diesen Effekt verstärken können, zeigt der Kanton Solothurn. Nach Einführung der kantonalen Betriebsbewilligung für Erotikbetriebe zählte das Amt für Wirtschaft und Arbeit nach dem ersten Jahr 15 bewilligte Betriebe, schätzte den realen Markt aber auf rund 50. Ein Teil der Betriebe meldete sich nicht – oder zog sich ins Private zurück. Die Beratungsstelle Lysistrada in Olten sprach von einem Jahr grosser Rechtsunsicherheit.
Das ist das zentrale Paradox der aktuellen Regulierung: Jede Verschärfung, die das Milieu sichtbar machen soll, erhöht den Anreiz, unsichtbar zu werden. Und was unsichtbar ist, erreichen weder Polizei noch Gesundheitsberatung.
Wer die Räume besitzt, bestimmt das Quartier
Neben dem Recht entscheidet ein zweiter Faktor über die Zukunft der Rotlichtviertel der Schweizer Städte: das Grundeigentum.
In Basel stehen die Liegenschaften Webergasse 26 und 28 im Zentrum der Debatte. Die Eigentümerin verkaufte nach rund 40 Jahren, die Häuser wechselten für etwa 5 Millionen Franken den Besitzer. Im Erdgeschoss die Bars «Grotto» und «Muusfalle», in den oberen Stockwerken Wohnungen, in denen Sexarbeiterinnen Mieterinnen sind. Hanna Lindenfelser von der Fachstelle Aliena beobachtet ein Muster: In der Toleranzzone stehen immer weniger Objekte für Sexarbeit zur Verfügung. Angeworben wird weiterhin in der Zone, gearbeitet dann in umliegenden Liegenschaften und Hotels. Das Quartiersekretariat Kleinbasel forderte, der Kanton solle die Häuser kaufen oder eine Stiftung dabei unterstützen.
Als Vorbild gilt Genf. Die Fondation Philénis, am 17. Mai 2022 von der Organisation Aspasie gegründet, erwarb im selben Jahr ein fünfgeschossiges Haus im Pâquis-Quartier mit 19 kleinen unmöblierten Wohnungen. Jede Bewohnerin hat einen Mietvertrag auf den eigenen Namen, zu marktüblichen Konditionen – kein Zwischenvermieter, keine Tagespauschale an einen Betreiber. Im Projekt Le Barillon lassen sich Zimmer direkt und ohne Vermittlung buchen, ab einer Woche, für 400 bis 450 Franken in der ersten und 350 bis 400 Franken ab der zweiten Woche. Der Ansatz greift genau das an, was Fachstellen seit Jahren als Kernproblem benennen: überhöhte Zimmermieten als eigentliche Ausbeutungsform.
In Luzern verläuft die Debatte umgekehrt. An der Baselstrasse ist ein neuer Betrieb geplant, in einem Gebiet mit bereits rund 30 Etablissements – und die Kritik in der Nachbarschaft richtet sich vor allem auf verlorenen günstigen Wohnraum. Hier konkurrieren Rotlicht und Wohnraum um dieselben Quadratmeter, während in Basel das Rotlicht aus den Quadratmetern gedrängt wird. Beides passiert gleichzeitig, in Städten 60 Kilometer auseinander.
Was das praktisch bedeutet
Für Sexarbeitende verschiebt sich das entscheidende Risiko vom Strafrecht zum Mietrecht. Die Tätigkeit selbst ist legal; strafbar nach Art. 199 StGB ist die unerlaubte Ausübung, also der Verstoss gegen kantonale und kommunale Vorschriften zu Ort und Zeit. Wichtig bleiben deshalb drei Punkte: das Meldeverfahren beziehungsweise die kantonale Bewilligung am Arbeitsort klären, einen Mietvertrag auf den eigenen Namen anstreben statt einer Tagespauschale, und im Zweifel vor dem Umzug mit einer Fachstelle sprechen – Solidara in Zürich, Aliena in Basel, Lysistrada in Olten, Aspasie in Genf.
Für Besucher heisst der Wandel vor allem: Die Adresse ist nicht mehr selbsterklärend. Ob eine Wohnung bewilligt ist, ob sie in einer Toleranzzone liegt, ob die Anbahnung auf der Strasse am betreffenden Ort erlaubt ist – das unterscheidet sich von Stadt zu Stadt und teilweise von Strassenabschnitt zu Strassenabschnitt. Wer Angebote über etablierte Plattformen mit überprüfbaren Profilen sucht, bewegt sich sicherer als in anonymen Kurzzeitvermietungen.
Für die Städte bleibt das Steuerungsproblem. Eine Zone funktioniert nur, wenn sie am richtigen Ort liegt, mit Infrastruktur, Beleuchtung und erreichbarer Beratung. Brunau zeigt, wie es nicht geht; der Depotweg, wie es gehen kann.
Drei Entwicklungen für 2027
- Zürichs Langstrassen-Konzept. Der Stadtrat muss liefern: Perimeter, Zeiten, flankierende Schutzmassnahmen. Daran wird sich zeigen, ob eine Toleranzzone mitten im dicht bewohnten Quartier überhaupt praktikabel ist – oder nur die Verschiebung um zwei Strassenecken.
- Luzerns Reglementsrevision. Das Reglement über die Strassenprostitution gilt seit 2012; Vorstösse aus Mitte und SP verlangen eine Überarbeitung mit klarem Fokus auf Schutz, Prävention und Sicherheit.
- Die Wohnungsfrage. Ob St. Gallen eine Rechtsgrundlage für Wohnungsprostitution schafft und ob nach Genfer Vorbild weitere Städte gemeinnütziges Eigentum für Sexarbeit ermöglichen, entscheidet mehr über die Arbeitsbedingungen als jede Zonenkarte.
Fazit
Die Rotlichtviertel der Schweizer Städte verschwinden nicht, sie dezentralisieren sich. Der Strassenstrich schrumpft, die Pop-up-Salons wachsen, und das Milieu verteilt sich auf Wohnungen, deren Lage niemand mehr kartografieren kann. Der Zürcher Entscheid von Oktober 2026 ist deshalb weniger ein Dammbruch als ein Nachvollzug – ein Versuch, wenigstens den sichtbaren Rest des Milieus wieder regulierbar, beratbar und sicherer zu machen, bevor auch er in die Anonymität verschwindet.
Quellen und weiterführende Berichte
- Blick: «Der Strassenstrich stirbt aus»
- 20 Minuten: Zürcher Gemeinderat für Legalisierung an der Langstrasse
- Stadt Zürich: A bis Z zum Strichplatz Depotweg
- Tagblatt: Warum St. Galler Gesetze Menschenhandel kaum stoppen
- Bajour: Wer schützt das Rotlicht vor der Verdrängung?
- Fondation Philénis: Projekte in Genf
- Stadt Luzern: Reglement über die Strassenprostitution und flankierende Massnahmen
- Stadt Bern: Verordnung über die Strassenprostitution (SPV)
- SRF: Solothurner Sexarbeits-Gesetz hält nicht, was es verspricht
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