Rotlichtviertel der Schweizer Städte: Toleranzzone, Sexbox, Sperrzone – die Instrumente im Vergleich
Wer in Zürich, Basel oder Genf nach dem Rotlichtviertel fragt, bekommt eine Strassenangabe: Langstrasse, Webergasse, Pâquis. Wer nachfragt, warum ausgerechnet dort, bekommt meist eine Erzählung über Bahnhof, Hafen und Arbeitermilieu. Die präzisere Antwort steht seit Jahrzehnten in deutlich nüchterneren Dokumenten – in Bau- und Zonenordnungen, in Polizeiverordnungen und in Bewilligungspraxen einzelner Ämter.
Die Rotlichtviertel der Schweizer Städte sind heute weniger historisches Erbe als Verwaltungsprodukt. Jede grössere Stadt hat ein eigenes Instrument gewählt, um festzulegen, wo bezahlte Sexualität im öffentlichen Raum stattfinden darf – und jedes dieser Instrumente erzeugt eine andere Stadt. Dieser Beitrag vergleicht die vier gängigsten Modelle, ordnet die aktuellen Zahlen ein und zeigt, was passiert, wenn der Markt schneller ist als die Regulierung.
Nicht das Strafrecht entscheidet, sondern das Bau- und Gewerberecht
Sexarbeit ist in der Schweiz legal und gilt sozialversicherungsrechtlich als reguläre Erwerbstätigkeit. Das Strafgesetzbuch setzt nur die äusseren Grenzen: Artikel 182 StGB (Menschenhandel), Artikel 195 StGB (Förderung der Prostitution, also das Ausnutzen von Abhängigkeit) und Artikel 199 StGB, der die unzulässige Ausübung der Prostitution unter Strafe stellt – und dafür ausdrücklich auf kantonale und kommunale Vorschriften verweist.
Genau dieser Verweis ist der entscheidende Punkt. Ein nationales Prostitutionsgesetz existiert nicht. Wo ein Rotlichtviertel liegen darf, wie gross ein Salon sein darf und ob auf einer Strasse überhaupt angesprochen werden darf, entscheiden Kantone und Gemeinden – über Zonenpläne, Baubewilligungen, Gewerbepolizei und Übertretungsstrafrecht. Die sichtbare Geografie des Milieus ist damit das Ergebnis von Instrumenten, die ursprünglich für Lärmschutz, Gastgewerbe und Nutzungsverträglichkeit entwickelt wurden.
Vier Instrumente, vier Stadtlogiken
Basel-Stadt: die Toleranzzone mit der grünen Linie
Basel hat sich für die wohl sichtbarste Lösung entschieden. Die Verordnung über die Strassenprostitution (SG 724.500) definiert im Kleinbasel eine Toleranzzone – im Kern Webergasse, Ochsengasse und Teichgässlein. Seit 2016 ist ihre Grenze physisch auf dem Trottoir markiert: grüne gestrichelte Linien und ein Piktogramm zeigen, wo Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter Kundschaft ansprechen dürfen. Ausserhalb ist das Ansprechen untersagt.
Die Logik dahinter ist bemerkenswert: Basel hält die Szene bewusst in der Innenstadt, statt sie an die Peripherie zu schieben. Das Argument ist ein Sicherheitsargument – Sichtbarkeit bedeutet soziale Kontrolle, kurze Wege zu Beratungsstellen und zur Polizei. Der Preis ist ein permanenter Nutzungskonflikt mit Gastronomie, Wohnbevölkerung und Aufwertungsdruck im Quartier.
Zürich: der bewirtschaftete Strichplatz
Zürich hat nach der Schliessung des Sihlquai-Strichs 2013 den europaweit beachteten Gegenentwurf gebaut: den Strichplatz Depotweg in Altstetten, eröffnet am 26. August 2013. Auf einem umzäunten Areal stehen Verrichtungsboxen, Sanitäranlagen, ein Aufenthaltsraum und – der eigentliche Kern – eine ständige sozialarbeiterische Präsenz. Seit 2018 sind neben Autos auch Velos und Motorräder zugelassen; dafür wurden Boxen zu Stehboxen umgebaut.
Der Strichplatz ist kein Rotlichtviertel im klassischen Sinn, sondern eine kommunale Infrastruktur mit Betriebszeiten, Hausordnung und Zutrittsregeln. Die Stadt bilanziert den Betrieb seit Jahren positiv, insbesondere bei Gewaltschutz und Zugang zu Gesundheitsberatung. Gleichzeitig ist er teuer: Der Betrieb kostet rund 775’000 Franken pro Jahr – bei zuletzt deutlich sinkender Auslastung.
Bern: Zonierung per Gesetz statt per Bodenmarkierung
Der Kanton Bern hat 2013 als erster Deutschschweizer Kanton eine umfassende Regelung eingeführt: das Gesetz über das Prostitutionsgewerbe (PGG) samt Verordnung. Es arbeitet nicht mit einer markierten Positivzone, sondern mit einer gesetzlichen Zonierung – Wohngebiete, Schul- und Kirchenareale sind ausgenommen, andere Gebiete bleiben zulässig. Dazu kommt eine Bewilligungspflicht für Betriebe.
Eine im Auftrag des Kantons durchgeführte Evaluation der ZHAW attestierte dem Gesetz Wirksamkeit beim Schutz vor Ausbeutung. Sie legte aber auch einen Nebeneffekt offen, der für die Instrumentendebatte zentral ist: In der Stadt Bern fiel rund die Hälfte der Arbeitsplätze weg, weil sie die Zonenkonformität nicht erfüllten. Als Optimierungsbedarf wurde genannt, dass die Anforderungen der Bewilligungspflicht für Kleinstbetriebe zu hoch angesetzt sind – also gerade für jene selbstbestimmten Ein- bis Zweipersonen-Salons, die fachlich als die sicherste Arbeitsform gelten.
Genf: Negativliste statt Positivzone
Genf kehrt die Logik um. Nach der Loi sur la prostitution (LProst) ist Strassensexarbeit im öffentlichen Raum grundsätzlich überall zulässig – ausser an definierten Orten. Die Liste ist lang: in der Nähe von Schulen, Kultstätten, Friedhöfen, Spitälern, Parks, Spielplätzen, Haltestellen und Bahnhöfen, öffentlichen Toiletten sowie auf Parkflächen. Faktisch konzentriert sich die Szene deshalb weiterhin auf die Pâquis und einzelne Boulevards.
Der Vorteil der Negativliste: Sie kommt ohne Ghettobildung aus. Der Nachteil: Sie ist für Betroffene schwerer lesbar als eine grüne Linie auf dem Trottoir, und punktuelle Verschärfungen in einzelnen Quartieren lassen sich ohne grosse Gesetzesrevision anordnen – was in Genf zuletzt wiederholt für Kritik von Fachorganisationen sorgte, die vorgängig nicht konsultiert wurden.
Die Zahlen 2026: Der sichtbare Teil schrumpft, und zwar deutlich
Alle vier Modelle regulieren einen Bereich, der zahlenmässig rasch kleiner wird. In der Stadt Zürich sank die Zahl der Bewilligungen für Strassenprostitution innerhalb von fünf Jahren von 85 auf rund 60. Auf dem Strichplatz Altstetten sind zuletzt noch etwa 13 Personen regelmässig aktiv – halb so viele wie zehn Jahre zuvor. Auch in Olten, lange Standort eines der grössten Strassenstriche der Schweiz, sind die Zahlen deutlich rückläufig.
Fachleute nennen zwei Treiber. Erstens die Pandemie, während der Sexarbeit zeitweise verboten war und Kundschaft wie Anbietende sich auf digitale Kanäle umstellten. Zweitens – und nachhaltiger – die Digitalisierung selbst: Wer online sucht, muss nicht mehr an einer Strasse vorbeifahren. Weniger Laufkundschaft bedeutet weniger Präsenz vor Ort, und weniger Präsenz bedeutet Preisdruck. Aus mehreren Kantonen werden auf dem Strassenstrich Preiszerfälle gemeldet, in urbanen Gebieten teilweise bis zur Hälfte des früheren Niveaus.
Wichtig für die Einordnung: Das ist kein Rückgang der Sexarbeit, sondern eine Verlagerung ihrer Sichtbarkeit. Schweizweit bestehen nach vorliegenden Erhebungen über 900 Salons, Saunaclubs, Kontaktbars und Escortservices, mit Schwerpunkt in den Kantonen Zürich und Basel-Stadt. Die Schätzungen zur Gesamtzahl der Sexarbeitenden schwanken erheblich und liegen je nach Methodik im Bereich von mehreren Tausend – belastbare Vollerhebungen existieren nicht.
Wohin sich das Milieu verlagert: Salons, Apartments, Pop-ups
Die interessanteste Entwicklung findet deshalb nicht auf der Strasse statt, sondern hinter Wohnungstüren. Zürich hat seine Bewilligungspraxis angepasst und lässt kleine Sexsalons unter bestimmten Bedingungen auch in Wohnquartieren zu – eine Anerkennung dessen, dass Kleinstbetriebe für die Arbeitenden sicherer sind als Grossbetriebe mit Abhängigkeitsverhältnissen.
Parallel dazu ist ein Phänomen entstanden, das die Ämter vor sich hertreibt: der Pop-up-Salon. Wohnungen oder möblierte Business-Apartments werden kurzzeitig untervermietet und temporär als Arbeitsort genutzt. Der Hebel dafür ist eine Frist: Eine Nutzungsänderung wird baubewilligungspflichtig, wenn sie länger als rund 30 Tage dauert. Wer vorher weiterzieht, bleibt formal unter dem Radar.
Das hat zwei Seiten. Für Sexarbeitende kann die Flexibilität in einem angespannten Immobilienmarkt überhaupt erst Arbeitsfähigkeit herstellen. Gleichzeitig entstehen genau die Risiken, welche die Zonenmodelle vermeiden wollten: keine ortskundige Sozialarbeit, keine eingespielten Notfallkontakte, keine Nachbarschaft, die aufmerksam wird, wenn etwas nicht stimmt. Die Verwaltung reguliert weiterhin Orte – die Branche arbeitet zunehmend ortslos.
Wenn die Infrastruktur verschwindet, verschwindet nicht die Arbeit
Dass ein Rotlichtviertel nicht nur aus Regeln, sondern aus Liegenschaften besteht, zeigt sich derzeit in Basel besonders scharf. In der Webergasse stehen zwei Häuser zum Verkauf – ausgeschrieben für rund 5,5 Millionen Franken, inklusive der Bars im Erdgeschoss und rund einem Dutzend Wohnungen in den oberen Stockwerken, die bisher von Sexarbeiterinnen genutzt werden. Zuvor waren bereits an anderen Adressen der Zone Zimmer in gewöhnliche Wohnungen umgewandelt worden.
Jede dieser Umwandlungen verkleinert die bauliche Substanz einer Zone, die politisch bewusst im Zentrum gehalten wird. Im Grossen Rat wurde deshalb eine Strategie für die Entwicklung des Quartiers verlangt; das Präsidialdepartement will dazu im Herbst 2026 Bericht erstatten. Die Frage dahinter ist grundsätzlich: Kann eine Toleranzzone bestehen, wenn die dazugehörige Infrastruktur dem freien Immobilienmarkt überlassen bleibt?
Genf hat darauf eine eigene Antwort gegeben. Die 2022 von der Fachorganisation Aspasie gegründete Fondation Philénis hat an der Rue de Berne eine Liegenschaft erworben und nach der Sanierung rund zwanzig Personen zu tragbaren Mieten untergebracht. Anlass war die dokumentierte Praxis, dass Studios zur Untermiete an Sexarbeitende für 3’000 bis 4’000 Franken monatlich weitergereicht wurden – ein Mietwucher, der Abhängigkeiten erzeugt, die kein Zonenplan auffängt. Der gemeinnützige Erwerb von Arbeitsräumen ist damit zu einem eigenständigen Regulierungsinstrument geworden.
Was daraus für die nächsten Jahre folgt
Aus dem Vergleich lassen sich drei nüchterne Befunde ableiten.
Erstens: Räumliche Steuerung wirkt – aber sie wirkt auf die Sichtbarkeit, nicht auf das Volumen. Wo eine Stadt eine Zone schliesst, entsteht die Nachfrage nicht weniger, sie wandert. Die Berner Evaluation und die Zürcher Verlagerung nach der Sihlquai-Schliessung zeigen das gleichermassen.
Zweitens: Die Qualität eines Modells bemisst sich weniger an der Grösse der Zone als an den Anforderungen für Kleinstbetriebe. Wo Ein-Personen-Salons zonenkonform und bezahlbar möglich sind, arbeiten Menschen selbstbestimmter und sicherer. Wo sie es nicht sind, entstehen Pop-ups und Abhängigkeiten.
Drittens: Zonenrecht ohne Immobilienpolitik läuft ins Leere. Basel und Genf führen derzeit dasselbe Experiment aus entgegengesetzten Richtungen vor – einmal als drohender Substanzverlust, einmal als aktiver Erwerb von Arbeitsräumen.
Fazit
Die Rotlichtviertel der Schweizer Städte sind keine Relikte, sondern laufend neu verhandelte Ordnungen. Basel zieht eine grüne Linie, Zürich betreibt einen Platz, Bern schreibt eine Zonierung ins Gesetz, Genf definiert Verbotsorte. Gemeinsam ist allen vier Modellen, dass sie auf einen sichtbaren, ortsgebundenen Markt ausgelegt sind – und dass dieser Markt seit Jahren schrumpft, während der digital vermittelte, dezentrale Teil wächst.
Für die kommenden Jahre dürfte die entscheidende Frage deshalb nicht mehr lauten, wo ein Rotlichtviertel liegen darf, sondern wie Schutz, Beratung und faire Arbeitsbedingungen dort ankommen, wo es gar kein Viertel mehr gibt. Wer sich informieren möchte, findet bei den kantonalen Fachstellen sowie bei Organisationen wie Aspasie (GE), ProCoRe oder der FIZ verlässliche Anlaufstellen – und in den Verordnungen der eigenen Stadt die konkrete Antwort darauf, was vor Ort gilt.
Quellen und Weiterlesen
- Blick: Zahlen gehen überall zurück – das Ende des Strassenstrichs
- Stadt Zürich: Strichplatz Depotweg
- SRF: 10 Jahre Strichplatz in Zürich
- Kanton Basel-Stadt: Strassenprostitution und Verordnung SG 724.500
- BaZ: Webergasse Basel – Sexarbeiterinnen-Liegenschaften zum Verkauf
- Bajour: Sichere Infrastruktur für Sexarbeiter*innen?
- Stadt Bern: Sexarbeit und Berner Zeitung zur ZHAW-Evaluation des PGG
- Aspasie: Lieux d’exercice de la prostitution à Genève
- Le Temps: Comment Genève veut mettre fin à l’exploitation des prostituées par le loyer
- NZZ: Kleine Sexsalons auch in Wohnzonen erlaubt
- Blick: Pop-up-Puffs in Business-Apartments
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